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Produkt zum Begriff Anspruch:


  • Sterben mit Anspruch?
    Sterben mit Anspruch?

    Sterben mit Anspruch? , Der Sammelband möchte eine Leerstelle in den Debatten um Sterbehilfe und assistierten Suizid bearbeiten, die von juristischen, medizinischen, theologischen und praktisch-ethischen Perspektiven dominiert werden. Eine liberale Institutionalisierung assistierter Suizide ist seit dem Urteil des BVerfG von 2020 in greifbarer Nähe. Die darin berührten existentiellen Fragen der Bestimmung und Gestaltung guten Lebens und Sterbens fordern eine demokratische Gesellschaft zur politischen Selbstverständigung heraus. Käme es nicht historisch und sozialtheoretisch informierten Stimmen zu, den historischen Umbruch kritisch auf Begriffe zu bringen, um für eine emanzipatorische Perspektive zu streiten? Ein Gesprächsversuch in sechs Beiträgen. Mit Beiträgen von Simon Duncker, PD Dr. Stefanie Graefe, Dr. Robin Iltzsche, Prof. Dr. Thomas Macho, Dr. Angelika Pillen und Dr. Nina Streeck. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 39.00 € | Versand*: 0 €
  • Gutensohn, David: Generation Anspruch
    Gutensohn, David: Generation Anspruch

    Generation Anspruch , Ich bin 30 Jahre alt und Teil der Generation Anspruch, die Arbeit radikal hinterfragt. Wir können uns das leisten: Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente gehen, fehlen Deutschland mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte. Nach drei Jahren Pandemie, mitten in der Klimakrise, blicken wir anders in die Zukunft. Wir wollen nicht, dass die Arbeit bestimmt, wer wir sind. Wir wollen eine gesetzliche Viertagewoche, Sabbaticals, Elternzeiten und echte Feierabende. Und Arbeit, die Sinn ergibt. Ich habe miterlebt, wie meine Mutter sich als Pflegerin kaputtgearbeitet hat. Das kann nicht unser Ziel sein! Ja, wir sind die Generation Anspruch. Und unser Anspruch ist gerechtfertigt. Es ist nicht vermessen zu fordern, dass Arbeit Menschen glücklich macht. Arbeit, die krank macht, gehört abgeschafft. Und Bullshit-Jobs, die eine Maschine erledigen kann, soll kein Mensch machen. Das ist die Zukunft der Arbeit, und diese Zukunft ist sehr bald. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Übernachtung & Frühstück
    Übernachtung & Frühstück

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im komfortablen Doppelzimmer oder Einzelzimmer, 1 x Frühstück vom Buffet

    Preis: 59.50 € | Versand*: 0 €
  • Übernachtung & Frühstück
    Übernachtung & Frühstück

    Verbringen Sie eine Nacht in unserem schönen Haus. Sie buchen Übernachtung und Frühstück . Unternehmen Sie Ausflüge auf die Inseln Usedom und Rügen oder an die Müritz. Unser Hotel ist durch seine Gäste zu einem der beliebtesten Hotels Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im komfortablen Doppelzimmer oder Einzelzimmer, 1 x Frühstück vom Buffet

    Preis: 77.50 € | Versand*: 0 €
  • Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaub?

    Ja, geringfügig Beschäftigte haben grundsätzlich auch Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden und Tagen pro Woche. Dabei gilt das Bundesurlaubsgesetz, das auch für geringfügig Beschäftigte gilt. Allerdings kann der Urlaubsanspruch bei geringfügig Beschäftigten aufgrund der geringen Arbeitszeit entsprechend niedriger ausfallen. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch auch bei geringfügig Beschäftigten eingehalten wird, um die Erholung und Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

  • Habe ich Anspruch auf Urlaub im Sommer?

    Hast du bereits Urlaubstage für den Sommer bei deinem Arbeitgeber beantragt? Wenn ja, wurden sie genehmigt? Wenn nicht, solltest du dies so bald wie möglich tun, da die Urlaubsplanung oft im Voraus erfolgt. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Urlaubsregelungen in deinem Unternehmen zu informieren, um sicherzustellen, dass du deine Urlaubstage rechtzeitig nutzen kannst. Hast du auch schon mit deiner Führungskraft über deine Urlaubspläne gesprochen und mögliche Termine abgestimmt?

  • Habe ich Anspruch auf Urlaub in den Schulferien?

    Ja, als Schüler oder Schülerin hast du Anspruch auf Urlaub in den Schulferien. Allerdings musst du diesen Urlaub rechtzeitig bei deiner Schule beantragen und genehmigen lassen. Es ist wichtig, dass du den Urlaub vorher mit deinen Eltern absprichst und sicherstellst, dass du keine wichtigen Schulaktivitäten verpasst. Es kann auch sein, dass deine Schule bestimmte Regeln oder Einschränkungen für Urlaub während der Schulferien hat, daher ist es ratsam, sich im Voraus zu informieren. Letztendlich liegt es im Ermessen der Schulleitung, ob sie deinen Urlaubsantrag genehmigen oder nicht.

  • Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub in den Ferien?

    Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub in den Ferien? Dies hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. In vielen Ländern haben Arbeitnehmer das Recht auf bezahlten Urlaub, der auch in den Ferien genommen werden kann. Allerdings kann der Arbeitgeber auch das Recht haben, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen, was bedeuten könnte, dass der Arbeitnehmer nicht automatisch Urlaub in den Ferien nehmen kann. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihren Urlaub entsprechend planen können.

Ähnliche Suchbegriffe für Anspruch:


  • Übernachtung & Frühstück
    Übernachtung & Frühstück

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im komfortablen Doppelzimmer oder Einzelzimmer, 1 x Frühstück vom Buffet

    Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
  • Übernachtung & Frühstück
    Übernachtung & Frühstück

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im komfortablen Doppelzimmer oder Einzelzimmer, 1 x Frühstück vom Buffet

    Preis: 37.50 € | Versand*: 0 €
  • Übernachtung & Frühstück
    Übernachtung & Frühstück

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im komfortablen Doppelzimmer oder Einzelzimmer, 1 x Frühstück vom Buffet

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    Übernachtung & Frühstück

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung im komfortablen Doppelzimmer oder Einzelzimmer, 1 x Frühstück vom Buffet

    Preis: 63.75 € | Versand*: 0 €
  • Hat ein Azubi Anspruch auf Urlaub in den Ferien?

    Hat ein Azubi Anspruch auf Urlaub in den Ferien? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Grundsätzlich haben Auszubildende jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der mindestens 24 Werktage im Jahr beträgt. Ob dieser Urlaub auch in den Ferien genommen werden kann, muss im Einzelfall geklärt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um Konflikte zu vermeiden.

  • Habe ich Anspruch auf 3 Wochen Urlaub am Stück?

    Haben Sie einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die Ihnen das Recht auf 3 Wochen Urlaub am Stück gewährt? Falls nicht, sollten Sie sich an das Bundesurlaubsgesetz halten, das besagt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr haben. Ob Ihnen jedoch genau 3 Wochen am Stück gewährt werden, hängt von den betrieblichen Gegebenheiten und den Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber ab. Es ist ratsam, dies mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die sowohl Ihren Bedürfnissen als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht wird.

  • Hat man Anspruch auf Urlaub Wenn man in der Probezeit kündigt?

    Hat man Anspruch auf Urlaub, wenn man in der Probezeit kündigt? In der Regel hat man auch während der Probezeit Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser beträgt in Deutschland mindestens 24 Werktage pro Jahr. Allerdings kann es sein, dass der Arbeitgeber den Urlaub in der Probezeit nicht gewährt, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Es ist daher wichtig, den Arbeitsvertrag und geltende Regelungen genau zu prüfen. In jedem Fall sollte man sich im Falle einer Kündigung während der Probezeit mit dem Arbeitgeber über die Urlaubsansprüche austauschen.

  • Hat ein Lehrling Anspruch auf Urlaub für die Vorbereitung zur Prüfung?

    Ja, ein Lehrling hat Anspruch auf Urlaub für die Vorbereitung zur Prüfung. Dieser Anspruch ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die genaue Dauer des Urlaubs richtet sich nach der Dauer der Prüfungsvorbereitung und muss mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden.

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